KKG
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
- § 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung
- § 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
- § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
- § 5 Mitteilungen an das Jugendamt