ITBFPRV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für IT-Beratung oder Geprüfte Berufsspezialistin für IT-Beratung
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Inhalt der Prüfung
- § 4 Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“
- § 5 Form und Ablauf der Prüfung
- § 6 Schriftliche Prüfung
- § 7 Mündliche Prüfung
- § 8 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 9 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 10 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 11 Zeugnisse
- § 12 Wiederholung von Prüfungsleistungen