FUAG
Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen
- § 4 Erwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil
- § 5 Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software
- § 6 Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
- § 7 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung
- § 8 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
- § 9 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- § 10 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 11 Bevollmächtigter des Herstellers
- § 12 Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 13 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 14 Pflichten des Händlers
- § 15 Einführer oder Händler als Hersteller
- § 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- § 17 Konformitätsvermutung bei Funkanlagen
- § 18 Konformitätsbewertungsverfahren
- § 19 CE-Kennzeichnung von Funkanlagen
- § 20 Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
- § 21 Technische Unterlagen
- § 22 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
- § 23 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
- § 24 Maßnahmen bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht oder die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen
- § 25 Maßnahmen bei nichtkonformen Funkanlagen
- § 26 Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
- § 27 Maßnahmen bei fehlerhaften technischen Unterlagen
- § 28 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
- § 29 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht
- § 30 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- § 31 Auskunftsrechte
- § 32 Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern
- § 33 Bereitstellung von Schnittstellenbeschreibungen durch die Bundesnetzagentur
- § 34 Zwangsgeld
- § 35 Beiträge, Verordnungsermächtigung
- § 36 Vorverfahren
- § 37 Bußgeldvorschriften
- § 38 Übergangsbestimmung