BMELDD_V_2_2015
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Allgemeines
- § 2 Verfahren der Datenübermittlung
- § 3 Standards der Datenübermittlung
- § 4 Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- § 6 Datenübermittlungen an die Datenstelle der Rentenversicherung
- § 7 Datenübermittlung an das Bundeszentralregister
- § 8 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
- § 9 Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern
- § 11 Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten