ALTSCHG
Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Zweck der Altschuldenhilfen
- § 2 Antragberechtigte
- § 3 Altverbindlichkeiten
- § 4 Teilentlastung
- § 5 Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen
- § 6 Steuern vom Einkommen und Ertrag
- § 6 Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften über zusätzliche Entlastung (Härtefallregelung)
- § 7 Zinshilfe
- § 8 Kostentragung
- § 9 Antrag
- § 10 Auskunftspflicht
- § 11 Entscheidungen
- § 12 Ermächtigung
- § 13 Überleitungsvorschrift zum Wohnraumförderungsgesetz