532 B
532 B
§ 8 Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.
(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab: 1.Selbstkompetenz, 2.Methodenkompetenz, 3.Fachkompetenz sowie 4.Sozialkompetenz.
(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.