147 B
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§ 35 Berechnung von Fristen
Auf die Berechnung von Fristen nach dieser Verordnung findet § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.
Auf die Berechnung von Fristen nach dieser Verordnung findet § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.