800 B
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§ 3 Angaben im Mautdienstregister
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität veröffentlicht im Mautdienstregister nach § 21 des Mautsystemgesetzes in nicht personenbezogener Form Angaben zu 1.den nach § 2 Nummer 1, 2, 3 Buchstabe a und c bis f übermittelten Angaben, 2.den nach § 5 des Mautsystemgesetzes registrierten Anbietern einschließlich deren a)Firmenbezeichnung, b)Geschäftsadresse, c)Internetadresse,
3.den Schlussfolgerungen des Audits nach § 5 Nummer 6 des Mautsystemgesetzes und Angaben über Änderungen aus den Ergebnissen der Überprüfungen nach § 7 Absatz 2 Satz 1 des Mautsystemgesetzes sowie 4.dem Namen und der Adresse der zentralen Anlaufstelle nach § 37 des Mautsystemgesetzes, einschließlich deren zentraler E-Mail-Adresse und deren zentraler Telefonnummer.