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lawgit/laws_md/masanv/§26.md

260 B

§ 26 Vorbereitungsmaßnahmen

Die Beschreibung der Umsetzung des identifizierten Handlungsbedarfs gemäß Artikel 15 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 hat mit Bezug auf das institutsbezogene Sicherungssystem und die befreiten Institute zu erfolgen.