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LUFTVODV_236

Zweihundertsechsunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth)


Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.