LUFTVODV_131
Hunderteinunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund-Wickede)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.