Files
lawgit/laws_md/luftbodv_3_2009/§7.md

244 B

§ 7 Ausrüstung von Segelflugzeugen für Wolkenflüge

Für Wolkenflüge sind Segelflugzeuge wie folgt auszurüsten: 1.einem Fahrtmesser, 2.einem Höhenmesser, 3.einem Wendezeiger mit Scheinlot, 4.einem Magnetkompass und 5.einem Variometer.