LMBVV
Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Zuständige Behörde und Anzeige des Inverkehrbringens
- § 4 Besondere Anforderungen an die Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
- § 5 Besondere Anforderungen beim Inverkehrbringen von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
- § 6 Besondere Anforderungen an Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen oder Kleinkindern entwickelt wurden
- § 7 Besondere Anforderungen an die Bezeichnung, die Werbung und die Verteilung von Material für Informations- oder Ausbildungszwecke
- § 8 Genehmigungspflicht bei der Herstellung von Lebensmitteln
- § 9 Straftaten
- § 10 Ordnungswidrigkeiten
- § 11 Übergangsregelungen aus Anlass dieser Verordnung