237 B
237 B
§ 9 Prüfungsbereiche von Teil 1
Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Blößenherstellung und Trocknung von Leder sowie 2.Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung.