936 B
§ 1 Laufbahnämter
(1) Die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes mit den Fachrichtungen 1.Hochbau, 2.Bauingenieurwesen, 3.Maschinenbau/Versorgungstechnik und 4.Elektrotechnik/Nachrichtentechnik umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen: 1.im Vorbereitungsdienst Bauoberinspektoranwärterin/Bauoberinspektoranwärter, 2.in der Probezeit Bauoberinspektorin bis zur Anstellung zur Anstellung (z. A.)/Bauoberinspektor zur Anstellung (z. A.), 3.im Eingangsamt Bauoberinspektorin/(Besoldungsgruppe A 10) Bauoberinspektor, 4.in den Beförderungsämtern der a)Besoldungsgruppe A 11 Bauamtfrau/Bauamtmann, b)Besoldungsgruppe A 12 Bauamtsrätin/Bauamtsrat, c)Besoldungsgruppe A 13 Bauoberamtsrätin/Bauoberamtsrat.
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.