KREDAAG
Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie über Ausgleichsleistungen an Kreditnehmer
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4
- § 5
- § 6
- § 6
- § 7
- [§ 8 Erlöschen von Zinsen aus an Grundstücken gesicherten Schuldverhältnissen, die vor dem
- Juni 1948 entstanden sind](§8.md)