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lawgit/laws_md/konsg/§2.md

266 B

§ 2 Übertragene konsularische Aufgaben

Die Konsularbeamten sind berufen, die Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen, die ihnen durch dieses Gesetz oder andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen werden, insbesondere auf folgenden Gebieten,

[Tabelle]