IMMOFACHWPRV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung
- § 4 Handlungsbereiche
- § 5 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 6 Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 7 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 8 Zeugnisse
- § 9 Wiederholung der Prüfung
- § 10 Ausbildereignung
- § 11 Übergangsvorschriften
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten