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lawgit/laws_md/hzvv_2/§1.md

490 B

§ 1

Die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten der Firma Röchling - Burbach Weiterverarbeitung GmbH, Völklingen/Saar, und der Firma Otto Wolff - Homburger Bau GmbH, Neunkirchen/Saar, sind in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung versichert; dies gilt nicht für Personen, die von der Versicherungspflicht in dieser Versicherung befreit sind.