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lawgit/laws_md/hwstatg_1994/§1.md

274 B

§ 1 Zweck, Umfang

(1) Zur Darstellung des Verlaufs und der Struktur der wirtschaftlichen Tätigkeit im Handwerk werden statistische Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.

(2) Die Statistik umfaßt 1.vierteljährliche Erhebungen, 2.Zählungen.

(3) (weggefallen)