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§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen 1.Hotelfachmann und Hotelfachfrau und 2.Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotelmanagement werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.