Files
lawgit/laws_md/gntvddvcsvdv/§57.md

216 B

§ 57 Rangpunktzahl der Modulprüfungen des Hauptstudiums

Aus den Bewertungen der Modulprüfungen wird eine Rangpunktzahl berechnet, die das arithmetische Mittel der Bewertungen der einzelnen Modulprüfungen ist.