530 B
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GLPRZKAISERSLAUTERNV
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.