180 B
180 B
§ 20 Bestandteile der Laufbahnprüfung
(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Die Laufbahnprüfung besteht aus 1.den Modulprüfungen und 2.der Bachelorarbeit.
(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Die Laufbahnprüfung besteht aus 1.den Modulprüfungen und 2.der Bachelorarbeit.