150 B
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§ 32 Bestandteile
Die Laufbahnprüfung besteht aus 1.einer schriftlichen Prüfung, 2.einer praktischen Prüfung und 3.einer mündlichen Prüfung.
Die Laufbahnprüfung besteht aus 1.einer schriftlichen Prüfung, 2.einer praktischen Prüfung und 3.einer mündlichen Prüfung.