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§ 23 Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“
Im Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt: 1.Staatsrecht, Personalrecht, Einsatzrecht und Katastrophenschutzrecht, 2.Aufbau und Organisation der Bundeswehr sowie Grundlagen und Grundzüge des Verwaltungshandelns und 3.Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre.