Files
lawgit/laws_md/gfwtdbwvdv/§22.md

500 B

§ 22 Lehrgang „Menschenführung“

Im Lehrgang „Menschenführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt: 1.Menschenführung, 2.Führungs- und Organisationskultur sowie 3.Konflikt- und Selbstmanagement. Der Lehrgang ist insbesondere auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse für die Wahrnehmung der Aufgaben als Führungskraft im Feuerwehreinsatz in zeitkritischen und psychisch belastenden Situationen ausgerichtet.