500 B
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§ 22 Lehrgang „Menschenführung“
Im Lehrgang „Menschenführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt: 1.Menschenführung, 2.Führungs- und Organisationskultur sowie 3.Konflikt- und Selbstmanagement. Der Lehrgang ist insbesondere auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse für die Wahrnehmung der Aufgaben als Führungskraft im Feuerwehreinsatz in zeitkritischen und psychisch belastenden Situationen ausgerichtet.