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244 B

§ 21 Laufbahnprüfung

Die Diplomprüfung ist gleichzeitig die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus: 1.den Modulprüfungen in den fachtheoretischen und den praxisintegrierenden Studienabschnitten, 2.der Diplomarbeit und 3.dem Diplomkolloquium.