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lawgit/laws_md/fzgliefgmeldv/§3.md

201 B

§ 3 Meldepflichtiger

Zur Meldung verpflichtet ist der Unternehmer (§ 2 des Umsatzsteuergesetzes) oder Fahrzeuglieferer (§ 2a des Umsatzsteuergesetzes), der die Lieferung des Fahrzeugs ausführt.