326 B
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§ 13 Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Aufnahmen erstellen und optimieren“, 2.„Personenaufnahmen und Sachaufnahmen erstellen“, 3.„Wahlqualifikation“, 4.„Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“ sowie 5.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.