163 B
163 B
§ 13
Die Flaggenbescheinigung berührt nicht die Vorschriften darüber, ob und wie anstelle oder neben der Bundesflagge eine Dienstflagge gesetzt werden darf.
Die Flaggenbescheinigung berührt nicht die Vorschriften darüber, ob und wie anstelle oder neben der Bundesflagge eine Dienstflagge gesetzt werden darf.