181 B
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§ 12 Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Steindruckers und der Steindruckerin für den Bereich Handwerk wird aufgehoben.
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Steindruckers und der Steindruckerin für den Bereich Handwerk wird aufgehoben.