144 B
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§ 18
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Vergütung, die die Hauptversammlung festsetzt, sowie Ersatz aller sonstigen Auslagen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Vergütung, die die Hauptversammlung festsetzt, sowie Ersatz aller sonstigen Auslagen.