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506 B

§ 27 Aufgaben der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über 1.die Höhe der Umlagen und Beiträge; 2.den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen; 3.die Entlastung des Vorstands; 4.die Änderung der Satzung; 5.den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband; 6.die Auflösung des Forstbetriebsverbands; 7.die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.