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lawgit/laws_md/bootsbausbv_2011/§3.md

195 B

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen 1.Neu-, Aus- und Umbau oder 2.Technik.