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lawgit/laws_md/binschpersbef_hprv/§1.md

368 B

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren zum Erwerb eines Unionspatentes sowie folgender besonderer Berechtigungen: 1.Wasserstraßen mit maritimem Charakter 2.Wasserstraßen mit besonderem Risiko 3.Fahren unter Radar. Außerdem wird in der Prüfungsverordnung das Prüfungsverfahren zum Erwerb von Schifferzeugnissen geregelt.