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497 B

§ 85 Übersichten zur Haushaltsrechnung

Der Haushaltsrechnung sind Übersichten beizufügen über 1.die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe und ihre Begründung, 2.die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen, 3.den Jahresabschluß bei Bundesbetrieben, 4.die Gesamtbeträge der nach § 59 erlassenen Ansprüche nach Geschäftsbereichen, 5.die nicht veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen.