BESCHV_2013
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich der Verordnung
- § 2 Vermittlungsabsprachen
- § 2 Anerkennungspartnerschaft
- § 3 Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten
- § 5 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
- § 6 Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
- § 8 Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
- § 10 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
- § 10 Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 11 Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
- § 12 Au-pair-Beschäftigungen
- § 13 Hausangestellte von Entsandten
- § 14 Sonstige Beschäftigungen
- § 15 Praktika zu Weiterbildungszwecken
- § 15 Saisonabhängige Beschäftigung
- § 15 Schaustellergehilfen
- § 15 Haushaltshilfen
- § 15 Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
- § 16 Geschäftsreisende
- § 17 Betriebliche Weiterbildung
- § 18 Journalistinnen und Journalisten
- § 19 Werklieferungsverträge
- § 20 Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
- § 21 Dienstleistungserbringung
- § 22 Besondere Berufsgruppen
- § 22 Beschäftigung von Pflegehilfskräften
- § 23 Internationale Sportveranstaltungen
- § 24 Schifffahrt- und Luftverkehr
- § 24 Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
- § 24 Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen
- § 25 Kultur und Unterhaltung
- § 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
- § 27 Grenzgängerbeschäftigung
- § 28 Deutsche Volkszugehörige
- § 29 Internationale Abkommen
- § 30 Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel
- § 31 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- § 32 Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
- § 34 Beschränkung der Zustimmung
- § 35 Reichweite der Zustimmung
- § 36 Erteilung der Zustimmung
- § 37 Härtefallregelung
- § 38 Anwerbung und Vermittlung
- § 39 Ordnungswidrigkeiten