BAUNVO
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
- § 2 Kleinsiedlungsgebiete
- § 3 Reine Wohngebiete
- § 4 Allgemeine Wohngebiete
- § 4 Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
- § 5 Dorfgebiete
- § 5 Dörfliche Wohngebiete
- § 6 Mischgebiete
- § 6 Urbane Gebiete
- § 7 Kerngebiete
- § 8 Gewerbegebiete
- § 9 Industriegebiete
- § 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen
- § 11 Sonstige Sondergebiete
- § 12 Stellplätze und Garagen
- § 13 Gebäude und Räume für freie Berufe
- § 13 Ferienwohnungen
- § 14 Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- § 15 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
- § 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
- § 17 Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
- § 18 Höhe baulicher Anlagen
- § 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
- § 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche
- § 21 Baumassenzahl, Baumasse
- § 21 Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
- § 22 Bauweise
- § 23 Überbaubare Grundstücksfläche
- § 25 Fortführung eingeleiteter Verfahren
- § 25 Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
- § 25 Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung
- § 25 Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung
- § 25 Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
- § 25 Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
- § 25 Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
- § 25 Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
- § 26 Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands