157 B
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§ 7 Geltung der Abgabenordnung
Die Allgemeinen Vorschriften des Zweiten Teils der Abgabenordnung gelten sinngemäß, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die Allgemeinen Vorschriften des Zweiten Teils der Abgabenordnung gelten sinngemäß, soweit nichts anderes bestimmt ist.