Files
lawgit/laws_md/atgv_2019/§1.md

239 B

§ 1 Regelungsgegenstand

Diese Verordnung regelt die bei grenzüberschreitenden dienstlichen Maßnahmen erforderlichen Abweichungen von den allgemein für Bundesbedienstete geltenden Vorschriften über die Gewährung von Trennungsgeld.