AMSTPRV
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Gegenstand
- § 2 Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils III
- § 3 Prüfungsdauer und Bestehen des Teils III
- § 4 Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils IV
- § 5 Prüfungsdauer und Bestehen des Teils IV
- § 6 Allgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
- § 7 Übergangsvorschriften
- § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten