252 B
252 B
§ 89 Erhebungsart, Periodizität
Die Düngemittelstatistik wird allgemein durchgeführt, und zwar 1.bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 1 vierteljährlich, 2.bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 2 jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2023.