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lawgit/laws_md/mkseuchv_2005/§6.md

226 B

§ 6 Öffentliche Bekanntmachung

Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche sowie den Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Einschleppung in den betroffenen Betrieb (Seuchenbetrieb) öffentlich bekannt.