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lawgit/laws_md/messeg/§5.md

262 B

§ 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Wenn in den nachfolgenden Abschnitten Regelungen für Messgeräte oder Produkte getroffen werden, sind diese in gleicher Weise anzuwenden auf 1.Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten, 2.Teilgeräte.