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LUFTVODV_246

Zweihundertsechsundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Giebelstadt)


Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.