LUFTVODV_237
Zweihundertsiebenunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen München)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.