LUFTVODV_183
Hundertdreiundachzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Zweibrücken)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.