KLAUENPFLPRV
Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin sowie Fachagrarwirt Klauenpflege und Fachagrarwirtin Klauenpflege
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Gliederung der Prüfung
- § 4 Prüfungsteil „Tiergesundheit und Tierschutz“
- § 5 Prüfungsteil „Funktionelle Klauenpflege“
- § 6 Prüfungsteil „Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- § 8 Bestehen der Prüfung
- § 9 Wiederholung der Prüfung
- § 10 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 11 Zulassungsvoraussetzungen
- § 12 Gliederung und Inhalt der Prüfung
- § 13 Prüfungsteil „Rechtliche Bestimmungen“
- § 14 Prüfungsteil „Betriebs- und Unternehmensführung“
- § 15 Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Qualifizierung“
- § 16 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- § 17 Bestehen der Prüfung
- § 18 Wiederholung der Prüfung
- § 19 Inkrafttreten