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lawgit/laws_md/hzazustv_2023/§20.md

335 B

§ 20 Hauptzollamt Karlsruhe

Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für 1.die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie 2.die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.